Ärztliche Behandlung
Mit Ihrer Versichertenkarte haben Sie die freie Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte).
Zu den ärztlichen Leistungen gehören auch Methoden der Homöopathie, die Beratung über Fragen der Empfängnisregelung sowie Psychotherapie, die auch von zugelassenen Psychotherapeuten erbracht wird.
Bei jeder ersten Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder eines an der psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers im Kalendervierteljahr haben Sie jeweils 10,00 Euro zu entrichten. Die Mehrfacherbringung der Zuzahlungspflicht entfällt, wenn Sie innerhalb eines Quartals von Ihrem behandelnden Arzt einen Überweisungsschein bei dem zusätzlich behandelnden Arzt vorlegen.
Keine Zuzahlungspflicht besteht bei Arzt-/Zahnarztbesuchen zwecks Schutzimpfungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Schwangerschaftsvorsorge und der halbjährlichen zahnärztlichen "Kontroll"-Untersuchungen nach § 30 Abs. 2 Satz 4 SGB V.






