Beiträge

Zum 01.01.2009 ist der gesetzlich einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen in Kraft getreten.

Der Beitragssatz beträgt bei allen Krankenkassen 15,5 Prozent und wurde im Zuge des Gesundheitsfonds eingeführt.

Kernelement der Gesundheitsreform ist die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds. In diesen fließen wie bisher Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie zukünftig auch Steuereinnahmen, mit denen u.a. die beitragsfreie Mitversicherung der Angehörigen finanziert werden soll.

Weitere Informationen zum Gesundheitsfonds finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.