Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitrag zur Sozialversicherung wird nach dem individuell erzielten Arbeitsentgelt, höchstens jedoch nach jährlich neu festgesetzten Grenzbeträgen bemessen. Diese werden als Beitragsbemessungsgrenzen bezeichnet.
Genaue Werte finden Sie im Menü "Arbeitgeber".






