Brillen, Kontaktlinsen

Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen.

Für Kunden bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Brillengläser bis zur Höhe der Festbeträge übernommen.