Fahrkosten – Kostenübernahme und Eigenanteil

Wir  übernehmen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit Fahr- und Transportkosten.

Die Kostenübernahme erfolgt z.B.

- bei Krankenhausbehandlung, stationären medizinischen Vorsorgeleistungen und bei stationärer Entbindung,

- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus,

- bei Krankentransporten oder Fahrten, die eine Krankenhausbehandlung vermeiden helfen (z.B. ambulante Operationen),

- zur ambulanten Behandlung in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung.
Ausnahmefälle sind zum Beispiel:
Vorliegen der Pflegestufe II, Schwerbehindertenausweis mit  AG, Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie

Die Zuzahlung des Versicherten beträgt 10% der Kosten, mind. 5 EUR, max. 10 EUR je Fahrt (keine Zuzahlung bei med. Reha ambulant und stationär)