Fahrkosten – Kostenübernahme und Eigenanteil
Wir übernehmen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit Fahr- und Transportkosten.
Die Kostenübernahme erfolgt z.B.
- bei Krankenhausbehandlung, stationären medizinischen Vorsorgeleistungen und bei stationärer Entbindung,
- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus,
- bei Krankentransporten oder Fahrten, die eine Krankenhausbehandlung vermeiden helfen (z.B. ambulante Operationen),
- zur ambulanten Behandlung in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung.
Ausnahmefälle sind zum Beispiel:
Vorliegen der Pflegestufe II, Schwerbehindertenausweis mit AG, Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
Die Zuzahlung des Versicherten beträgt 10% der Kosten, mind. 5 EUR, max. 10 EUR je Fahrt (keine Zuzahlung bei med. Reha ambulant und stationär)






