Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Das Bruttoarbeitsentgelt übersteigt regelmäßig nicht 400 € im Monat.
Eine Beschäftigung gilt als geringfügig entlohnt, wenn
- das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400,00 EUR nicht übersteigt.
Weitere Informationen zum Mini-Job!






