Gleitzone
Im Bereich zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro monatlich gelten ab 01.04.2003 für die Arbeitnehmer Besonderheiten bei ihrer Beitragslast. Innerhalb dieser so genannten "Gleitzone“ wird es nämlich eine hälftige Beitragstragung nicht mehr geben. Vielmehr steigt das Verhältnis des Arbeitnehmer-Beitragsanteils zu dem vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragsanteil mit der Höhe des Arbeitsentgeltes langsam an. Für die Arbeitgeber ergibt sich aus dieser Regelung keine Veränderung Ihrer Beitragszahlung.






