Heil - und Hilfsmittel

Die BKK firmus versorgt Sie mit den vom Arzt verordneten Heilmitteln, wie zum Beispiel Physio- , Sprach- , Beschäftigungs- und Arbeitstherapie.

Dabei übernehmen wir grundsätzlich 90 Prozent der Kosten, wobei pro Verordnung zusätzlich eine Zuzahlung von zehn Euro zu leisten ist.

Auch die Kosten für erforderliche Hilfsmittel, wie zum Beispiel Hörhilfen, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel übernehmen wir für Sie bis zur Höhe des jeweils geltenden Festbetrages bzw. Vertragspreises. Kunden ab 18 Jahren übernehmen dabei zehn Prozent der Kosten (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro).

Für Verbrauchshilfsmittel beträgt die Eigenbeteiligung zehn Prozent der Kosten, höchstens aber zehn Euro pro Monat und Indikation.