Krankenkassenwahlrecht
Versicherte können mit einer Frist von zwei Monaten die Krankenkasse wechseln. An diese Entscheidung sind Sie dann für 18 Monate gebunden. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und hierbei mindestens eine Versicherungslücke von einem Tag haben, können Sie auch ohne vorherige Kündigung die Krankenkasse wechseln.
Bei erstmaliger Erhebung eines Zusatzbeitrages, bei Erhöhung des Zusatzbeitrages oder bei Verringerung einer Prämienauszahlung der Krankenkassen besteht ein Sonderkündigungsrecht (innerhalb der Bindefrist von 18 Monaten).






